Leistungsspektrum
Meine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als auch ich nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen (Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e. V., Steuerberaterkammer Niedersachsen, Lehrgangswerk Haas, Datev e. G.) teil, um unseren Mandanten neben der vergangenheitsbezogenen Deklarationsberatung (z. B. Erstellung von Steuererklärungen) und Durchsetzungsberatung (Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung, vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof) eine vorausschauende Gestaltungsberatung bieten zu können.
Beratung
Unser Anspruch besteht in der individuellen und umfassenden Beratung zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.
- Konzeption (z. B. Erstellung von Businessplänen) und Begleitung von Existenzgründungen
- Verhandlungen mit Banken und Behörden
- Unterstützung bei steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen
- Steuerliche Gestaltung von Testamenten, Schenkungen, Unternehmens- und Beteiligungskäufen, -verkäufen, -nachfolgen
- Auflösung (z. B. Liquidation) von Unternehmen
- Erstellung von Teilplänen (Ertragsvorschau-Rechnungen in Verbindung mit Liquiditätsplänen, Investitionspläne, Finanzierungspläne, Plan-Bilanzen) für Kreditverhandlungen
- Liquiditätsberatung
- Branchenvergleiche
Steuererklärungen
Mit einer Flut von Vorschriften, Gesetzen, Richtlinien und Urteilen ist das Erstellen von Steuererklärungen für den steuerlichen Laien oftmals „ein Buch mit sieben Siegeln“. Mit aktuellem Fachwissen stehen wir Ihnen zur Seite und sorgen dafür, dass Sie alle gesetzlichen Möglichkeiten für eine möglichst geringe Steuerbelastung ausschöpfen.
- Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Einlegen von Einsprüchen, Widersprüchen
- Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzgerichten
Jahresabschluss
Der Kaufmann hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Bilanz) und eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. Kapitalgesellschaften haben daneben noch einen Anhang und je nach Unternehmensgröße, einen Lagebericht zu erstellen.
Der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung muss nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden (sog. Taxonomie).
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses zeigen wir Wahlrechte auf, um so steuerlich eine möglichst geringe Steuerbelastung zu erreichen und soweit möglich handelsrechtlich eine bessere Stichtagsanalyse (Rating der Bank) der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu ermöglichen.
- Jahresabschlusserstellung mit/ohne Plausibilitätsbeurteilung
- Erstellungsbericht zum Jahresabschluss
- Mithilfe zur Erstellung zum Lagebericht
- Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Liquidationsbilanzen
- Unterstützung bei der Veröffentlichung (rechtsformabhängig)
- Einnahme-Überschussrechnungen für Freiberufler und Gewerbeunternehmen
Finanzbuchführung
Die Finanzbuchführung ist durch zwei getrennt zu buchende Bereiche (handelsrechtlich und steuerlich) gekennzeichnet, um steuerlich abweichende Werte erfassen zu können.
Es besteht die Möglichkeit branchenspezifische Kontenrahmen dort einzusetzen (z. B. für Gastronomie- oder Ärztekontenrahmen), wo aussagekräftigere Auswertungen gewünscht werden.
Bei der Einführung eines neuen Buchführungssystems in Ihrem Unternehmen oder die Erweiterung unterstützen wir Sie gern.
- Erstellung der Finanzbuchführung, ggf. mit speziellen Branchenlösungen, Offene-Posten-Buchführung
- Aussagekräftige Auswertungen (Summen- und Saldenliste, betriebswirtschaftliche Auswertungen Monat/kumuliert, Liquiditätsstatus Monat/kumuliert u. a.) und/oder Controlling-Report
- Anlagenbuchführung
- Einrichtung einer Kosten- und Leistungsrechnung und deren weitere Begleitung
- Plan- und Abweichungsrechnungen innerhalb der Auswertungen zur Finanzbuchführung oder separat mittels Datev-Wirtschaftsberatung
- Betreuung selbstbuchender Mandanten
Lohnbuchführung
Die Lohn- und Gehaltsbuchführung stellt durch ihre Komplexität und laufenden Änderungen in sozialversicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht einen großen Zeit- und Risikofaktor (Haftung) für jedes Unternehmen dar.
Ihre Lohn- und Gehaltsbuchführung wird von uns mit der Einrichtung und laufenden Bearbeitung professionell erstellt. Alle notwendigen Nachweise und Meldungen werden soweit möglich elektronisch erstellt und versandt. Die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen können wir Ihnen bzw. auf Wunsch auch Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen direkt in papierform von der Datev e. G. zuschicken lassen.
- Erstellung der Lohn- und Gehaltsbuchführung
- Erstellung von Meldungen, Bescheinigungen und Statistiken
- Vertretung bei Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsprüfungen
- Prüfung von Berichten und Bescheiden